Zwei legale Wege führen zur Betreuung zu Hause, das Entsendemodell und das Selbstständigenmodell. Hier sehen Sie, worin sie sich unterscheiden, was die Pflegekasse beisteuert und wie Ihr Eigenanteil am Ende wirklich aussieht.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Beratung aus Oerlinghausen
Familien in Ostwestfalen-Lippe stellen fast immer zuerst die Frage nach dem Preis, und das zu Recht, denn es geht um eine Entscheidung, die über Monate oder Jahre trägt. Eine seriöse Zahl lässt sich allerdings erst nennen, wenn klar ist, worum es im Alltag konkret geht. Denn die monatlichen Kosten richten sich nach dem Umfang der Aufgaben, nach der Wohnsituation sowie nach den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Gerade die Sprachkenntnisse sind dabei ein spürbarer Preisfaktor, weil sie im Alltag über Verständigung, Sicherheit und Nähe entscheiden.
Deshalb steht am Anfang die Bedarfsanalyse und nicht der Katalogpreis. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach dieser Analyse. Die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss, nicht erst danach. So wissen Sie, woran Sie sind, bevor Sie sich entscheiden müssen.
Die Region ist unterschiedlich dicht versorgt. Zwischen Bielefeld, Herford und Gütersloh sieht die Lage anders aus als in Minden, Espelkamp oder Hille, wo Wege länger und ambulante Kapazitäten knapper sind. Für viele Familien ist die Betreuung im eigenen Zuhause deshalb nicht nur die gewünschte, sondern die praktikabelste Lösung. Die Beratung erfolgt von der Zentrale in Oerlinghausen aus, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die viele Angebote im Markt verschweigen. Nicht jede Betreuung funktioniert vertraglich gleich. Welches Modell hinter der Vermittlung steht, entscheidet mit darüber, wer die Sozialabgaben trägt, wer im Krankheitsfall einspringt und welche Nachweise Ihnen vorliegen. Genau das trennen wir im nächsten Abschnitt auf.
Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Legal und nachgewiesenDie Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:
Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.
Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.
Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.
Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung
Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland
¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.
Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.
Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.
Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten plus Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Bild KI-generiertOhne versteckte KostenAlle genannten Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen begleitet Sie dabei:
Von Oerlinghausen aus begleiten wir Familien unter anderem in Bielefeld, Minden, Gütersloh, Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Detmold, Herford, Espelkamp und Hille sowie in den umliegenden Ortschaften. Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause, findet telefonisch oder per Video statt.
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Vom Umfang der Aufgaben, von der Wohnsituation sowie von den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft, insbesondere den Sprachkenntnissen. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.
Sie beantragen Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 € monatlich beträgt (Stand 2026), dazu das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Zusätzlich können Sie bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Die Pflegekasse zahlt an Sie, Sie senken damit Ihren Eigenanteil. Im Selbstständigenmodell können Leistungen der Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen direkt mit uns abgerechnet werden. Was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir im Beratungsgespräch gemeinsam durch.
Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen unterstützt Sie bei Antrag und Vorbereitung.
Ja, beide Modelle sind rechtlich zulässig. Die Brinkmann Pflegevermittlung prüft ihre Partnerunternehmen vor der Aufnahme ins Netzwerk und verpflichtet sie schriftlich auf die Einhaltung der Entsenderichtlinien, des Mindestlohngesetzes und der Arbeitszeitvorschriften. Bei der Dienstleistungserbringung orientieren wir uns an der DIN SPEC 33454, die einen Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte darstellt.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, aber nicht durchgehend im Dienst. Auch Betreuungskräfte benötigen geregelte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit. In dieser Zeit muss die Betreuung anderweitig sichergestellt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann. Wie diese Zeiten organisiert werden, sollte bereits vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie abgestimmt werden.
Die gemeinsame Betreuung von zwei Personen in einem Haushalt ist möglich und in der Regel wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen, unter anderem weil beide Personen Pflegegeld beziehen können. Der Mehraufwand wird im Kostenvoranschlag offen ausgewiesen.
Ja. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet, unter anderem in Bielefeld, Minden, Gütersloh, Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Detmold, Herford, Espelkamp und Hille. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist zudem deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale Ostwestfalen-Lippe gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.