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Häusliche Altenpflege · Ostwestfalen-Lippe

Häusliche Altenpflege in Ostwestfalen-Lippe

Alt werden, wo man hingehört. Mit Unterstützung, die sich dem Leben anpasst, und nicht umgekehrt.

Im eigenen ZuhauseWürde und SelbstbestimmungFeste Ansprechpartnerin
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Häusliche Altenpflege, auf einen Blick

  • ●Die Betreuung findet in der eigenen Wohnung statt, ein Umzug ist nicht nötig.
  • ●Die Betreuungskraft ist überwiegend anwesend, mit geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten.
  • ●Medizinische Leistungen übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst.
  • ●Die Kosten senken Sie über Pflegegeld, Entlastungsbudget, Entlastungsbetrag und Steuervorteil.
Der Kern

Was häusliche Altenpflege im Alltag heißt

Häusliche Altenpflege bedeutet, dass Unterstützung dorthin kommt, wo das Leben stattfindet. Statt Tagesabläufe an eine Einrichtung anzupassen, passt sich die Betreuung an gewachsene Gewohnheiten an, an das Aufstehen, die Essenszeiten, die Spaziergänge und die Besuche.

Die Betreuungskraft übernimmt Haushaltsführung und Mahlzeiten, unterstützt bei Mobilität und Körperpflege, begleitet zu Terminen und sorgt für Gesellschaft. Sie ist überwiegend anwesend, arbeitet aber nicht durchgehend, denn Pausen und Ruhezeiten sind vorgeschrieben.

Was darüber hinausgeht, etwa Wundversorgung oder Medikamentengabe durch Fachkräfte, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Warum Selbstbestimmung dabei so schwer wiegt

Mit dem Umzug in eine Einrichtung geht oft mehr verloren als die Wohnung. Der eigene Rhythmus, die Nachbarschaft und die Rolle im Familiengefüge gehören genauso dazu. Wer zu Hause bleibt, behält davon vieles.

Das ist kein Argument gegen Pflegeheime, die in manchen Situationen die richtige Lösung sind. Aber es ist ein Argument dafür, die Alternative ernsthaft zu prüfen, bevor entschieden wird.

Isabelle Brinkmann, Ansprechpartnerin für die 24-Stunden-Pflege in Ostwestfalen-Lippe
Isabelle Brinkmann
Ihre Ansprechpartnerin in Ostwestfalen-Lippe
Ravensberger Straße 9, 33813 Oerlinghausen
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Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Betreuungskraft und Seniorin im Gespräch zu Hause in Ostwestfalen-LippeLegal und nachgewiesen
Leistungen

Was die Betreuung zuhause in Ostwestfalen-Lippe umfasst

Die Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:

  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation
  • Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche und Ordnung
  • Alltag: Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gesellschaft
  • Verlässlichkeit: eine feste Bezugsperson im Haushalt, klare Tagesstruktur

Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.

Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.

Zuschüsse

Diese Leistungen senken Ihren Eigenanteil

Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:

Pflegegeld pro Monat
347 €Pflegegrad 2
599 €Pflegegrad 3
800 €Pflegegrad 4
990 €Pflegegrad 5

Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums

3.539 € / JahrEntlastungsbudget

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.

131 € / MonatEntlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.

bis 4.000 € / JahrSteuervorteil

20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.

0 €Beratung & Antragshilfe

Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.

Rechenbeispiel: mittlere Betreuung bei Pflegegrad 3

Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.

Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Selbstständigenmodell

Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung

  • Personenbetreuungsvertrag direkt mit der Betreuungskraft
  • Steuern und Beiträge regelt die Betreuungskraft eigenständig
  • Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nutzbar
  • Brinkmann prüft Nachweise und organisiert den Wechsel
Betreuungskosten¹3.480 €
Entlastungsbetrag²− 131 €
Umgewandelte Pflegesachleistung³− 599 €
Übriges Pflegegeld³− 359 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten2.391 €
Verhinderungspflege⁴− 295 €
Steuererleichterungen⁵− 333 €
Eigenanteil ab ca.1.763 €
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Ohne Abrechnung über die Pflegekasse

Entsendemodell

Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland

  • Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen
  • Sozialabgaben trägt das Partnerunternehmen, Nachweis über die A1-Bescheinigung
  • Volles Pflegegeld bleibt zur Finanzierung erhalten
  • Haftpflicht sowie An- und Abreise enthalten
Betreuungskosten¹3.200 €
Umgewandelte Pflegesachleistung³entfällt
Volles Pflegegeld³− 599 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten2.601 €
Verhinderungspflege⁴− 295 €
Steuererleichterungen⁵− 333 €
Eigenanteil ab ca.1.973 €
Kostenvoranschlag anfordern

¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.

Gut zu wissen

Zwei Modelle, beide über Brinkmann

Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.

Modell 1

Entsendung über ein Partnerunternehmen

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.

  • Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen
  • Haftpflicht sowie An- und Abreise sind enthalten
  • Das volle Pflegegeld bleibt zur Finanzierung erhalten
  • Wir arbeiten mit mehr als 40 geprüften Dienstleistern zusammen
Modell 2

Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft

Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.

  • Personenbetreuungsvertrag direkt mit der Betreuungskraft
  • Den Wechsel zur nächsten Betreuungskraft organisiert Brinkmann
  • Zusätzlich zum Pflegegeld sind auch noch weitere Leistungen der Pflegekasse einsetzbar
  • Wir prüfen Voraussetzungen und Nachweise

Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.

Prüfen wir gemeinsam, was zu Hause möglich ist.

Ehrliche Einschätzung statt Verkaufsgespräch, kostenlos und unverbindlich.

Vergleich zwischen Betreuung zu Hause und PflegeheimBild KI-generiertEhrlich verglichen
Zuhause oder Heim?

Was für die Betreuung in den eigenen vier Wänden spricht

Viele Familien stehen vor derselben Abwägung. Eine ehrliche Gegenüberstellung hilft mehr als ein Werbeversprechen:

  • Die gewohnte Umgebung, der eigene Tagesablauf, das vertraute Umfeld bleiben erhalten
  • Eine feste Bezugsperson statt wechselnder Zuständigkeiten
  • Der Kostenvergleich gehört in die Beratung, mit den Zahlen Ihrer Situation
Beratungsgebiet

Häusliche Altenpflege in ganz Ostwestfalen-Lippe

Die Beratung erreicht Familien in Bielefeld, Gütersloh, Herford, Minden, Detmold, Bad Salzuflen und in den kleineren Gemeinden der Region, zu Hause, telefonisch oder per Video.

Betreute Postleitzahlengebiete

32049 32051 32052 32105 32107 32108 32120 32130 32139 32257 32278 32289 32312 32339 32351 32361 32369 32423 32425 32427 32429 32457 32469 32479 32545 32547 32549 32584 32602 32609 32657 32676 32683 32689 32694 32699 32756 32758 32760 32791 32805 32816 32825 32832 32839 33330 33332 33333 33334 33335 33378 33397 33415 33428 33442 33449 33454 33602 33604 33605 33607 33609 33611 33613 33615 33617 33619 33647 33649 33659 33689 33699 33719 33729 33739 33758 33775 33790 33803 33813 33818 33824 33829

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Worin unterscheidet sich häusliche Altenpflege vom Pflegeheim?

Die Betreuung findet in der eigenen Wohnung statt, der Tagesablauf bleibt individuell und das gewohnte Umfeld bleibt erhalten. Im Heim richten sich Abläufe nach der Einrichtung. Welcher Weg passt, hängt von Gesundheitszustand, Wohnsituation und Wunsch der Familie ab.

Ist die Betreuungskraft durchgehend im Haus?

Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, aber nicht durchgehend im Dienst. Auch Betreuungskräfte benötigen geregelte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit. In dieser Zeit muss die Betreuung anderweitig sichergestellt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann. Wie diese Zeiten organisiert werden, sollte bereits vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie abgestimmt werden.

Welche Leistungen der Pflegekasse senken meinen Eigenanteil?

Sie beantragen Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 € monatlich beträgt (Stand 2026), dazu das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Zusätzlich können Sie bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Die Pflegekasse zahlt an Sie, Sie senken damit Ihren Eigenanteil. Im Selbstständigenmodell können Leistungen der Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen direkt mit uns abgerechnet werden. Was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir im Beratungsgespräch gemeinsam durch.

Brauchen wir für die Zuschüsse einen Pflegegrad?

Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen unterstützt Sie bei Antrag und Vorbereitung.

Wovon hängen die Kosten ab?

Vom Umfang der Aufgaben, von der Wohnsituation sowie von den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft, insbesondere den Sprachkenntnissen. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Entsendemodell und Selbstständigenmodell?

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.

Wir wohnen weit entfernt. Lässt sich die Betreuung trotzdem organisieren?

Auch wenn Angehörige weiter entfernt leben, lässt sich die Betreuung zu Hause gemeinsam gut organisieren. Wichtige Entscheidungen und Absprachen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Familie oder anderen verantwortlichen Personen. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, während die Beraterin als feste Ansprechpartnerin begleitet. So bleiben die Angehörigen eingebunden, auch wenn sie nicht vor Ort wohnen.

Berät Brinkmann auch außerhalb der größeren Städte?

Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.

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