Usingen, Neu-Anspach, Wehrheim, Grävenwiesbach: Im ländlichen Hochtaunus zählt eine Betreuung doppelt, die nicht anreisen muss, weil sie schon da ist. Susanne Schneider berät persönlich.
Hinter dem Taunuskamm beginnt eine andere Welt: Das Usinger Land mit Usingen, Neu-Anspach, Wehrheim und Grävenwiesbach ist ländlich, weitläufig und gerade deshalb für viele unverzichtbare Heimat. Doch die Weite hat im Pflegefall eine Kehrseite: Ambulante Dienste haben lange Anfahrten, die nächste Einrichtung ist selten um die Ecke, und die Kinder wohnen oft in Frankfurt oder weiter weg.
Die 24-Stunden-Pflege dreht diese Rechnung um: Statt dass Hilfe von außen kommen muss, wohnt sie mit im Haus. Die Betreuungskraft ist da, beim Aufstehen, beim Kochen, beim Gang über den Hof, in der Nacht. Für Familien im Usinger Land ist das oft der entscheidende Unterschied: Sicherheit, die nicht von Anfahrtszeiten abhängt.
In den Dörfern und kleinen Städten des Hochtaunus gibt es viel Platz, das für die Betreuungskraft nötige eigene Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank ist in den Häusern des Usinger Landes selten ein Problem. Und wo Nachbarschaft noch funktioniert, fügt sich eine Betreuungskraft oft schnell ins Dorfleben ein: der Gruß über den Zaun, der gemeinsame Weg zum Wochenmarkt, die vertrauten Runden durchs Neubaugebiet.
Die Betreuung im Haushalt ersetzt nicht die medizinische Versorgung, sie ergänzt sie. Der örtliche ambulante Pflegedienst kommt weiterhin für Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, der Hausarzt bleibt der Hausarzt. Neu ist: Zwischen diesen Terminen ist jemand da, der den Alltag trägt und Veränderungen sofort bemerkt. Auch beim Pflegegrad hilft die Beraterin: Der Antrag läuft über die Pflegekasse, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet bei Ihnen zuhause statt, und eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass der tatsächliche Bedarf vollständig sichtbar wird.
Für viele Familien im Usinger Land ist auch das Thema Verhinderungspflege relevant: Wer bislang selbst pflegt, kann sich über das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr eine Auszeit finanzieren lassen, und lernt dabei die Betreuung im Haushalt kennen, bevor eine langfristige Entscheidung fällt.
So wird aus einer Auszeit oft der Anfang einer Lösung, die die ganze Familie dauerhaft trägt, gewachsen statt überstürzt.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Rückmeldung von Ihrer Beraterin
Bild KI-generiertAuch abseits der ZentrenUnd wenn die Kinder weiter weg wohnen: Die Beraterin bleibt vor Ort ansprechbar und hält die Familie auf dem Laufenden.
Genau dafür gibt es die Betreuung im Haushalt, und eine Beraterin in der Region.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos, auch bei Ihnen im Usinger Land.
Das Beratungsgebiet umfasst Usingen (PLZ 61250), Neu-Anspach (61267), Wehrheim (61273) und Grävenwiesbach (61279), und darüber hinaus den gesamten Hochtaunus von Bad Homburg bis Königstein sowie Frankfurt.
61250 Usingen · 61267 Neu-Anspach · 61273 Wehrheim · 61279 Grävenwiesbach
Die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Betreuungsumfang und Wohnsituation. Vorab erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, plus kostenlose Beratung zu allen Zuschüssen.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und gesetzlich geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Bis zu 4.000 € jährlich sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, arbeitet aber nicht ununterbrochen, Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Die Sicherheit entsteht durch die ständige Nähe.
Ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank sowie Zugang zu Bad, Küche und Internet, in den Häusern des Usinger Landes meist problemlos vorhanden.
Ja, alle Orte und Ortsteile in den betreuten Postleitzahlgebieten werden zuverlässig versorgt, von der Kernstadt Usingen bis zum Dorf am Waldrand.
Das Büro liegt in Oberursel, über die B456 schnell erreichbar. Hausbesuche im gesamten Usinger Land sind selbstverständlich, alternativ läuft die Beratung telefonisch.
Auch wenn Angehörige weiter entfernt leben, lässt sich die Betreuung zu Hause gemeinsam gut organisieren. Wichtige Entscheidungen und Absprachen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Familie oder anderen verantwortlichen Personen. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, während die Beraterin als feste Ansprechpartnerin begleitet. So bleiben die Angehörigen eingebunden, auch wenn sie nicht vor Ort wohnen.