Ob Altstadt, Limesstadt oder Sulzbach: Susanne Schneider vermittelt geprüfte Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben, auch in der Etagenwohnung meist problemlos machbar.
Schwalbach und Sulzbach liegen Tür an Tür und teilen sich viel: die Nähe zu Frankfurt, kurze Wege, gewachsene Nachbarschaften. Vom Altstadtkern Schwalbachs über die Limesstadt mit ihren markanten Wohnhöfen bis zu den ruhigen Straßen Sulzbachs, wer hier seit Jahrzehnten lebt, kennt jeden Weg und jedes Gesicht. Genau diese Vertrautheit ist im Alter das wertvollste Gut. Die 24-Stunden-Pflege bewahrt sie: Eine Betreuungskraft zieht mit in die Wohnung oder das Haus ein und unterstützt im Alltag, statt dass der Alltag umziehen muss.
Ob Hilfe beim Aufstehen und bei der Körperpflege, das tägliche Kochen, der Einkauf im Ort oder einfach Gesellschaft beim Nachmittagskaffee: Die Unterstützung richtet sich nach dem, was gebraucht wird, und wächst mit, wenn der Bedarf steigt.
Gerade in der Limesstadt fragen Familien oft: Geht das überhaupt in einer Etagenwohnung? In den meisten Fällen ja. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank sowie Zugang zu Bad, Küche und Internet, mehr nicht. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen passen, klärt Susanne Schneider gern bei einem kostenlosen Hausbesuch.
Viele Familien in Schwalbach und Sulzbach pflegen bereits selbst: Die Tochter wohnt zwei Straßen weiter, kommt morgens und abends vorbei, organisiert Einkäufe und Arzttermine. Was dabei schleichend verloren geht, ist das eigene Leben, und oft auch die Unbeschwertheit im Verhältnis zu den Eltern. Die Betreuungskraft im Haushalt nimmt der Familie nicht die Nähe, sondern die Last: Die tägliche Grundversorgung ist abgedeckt, und die Besuche werden wieder zu dem, was sie sein sollten, gemeinsame Zeit. Falls noch kein Pflegegrad anerkannt ist, unterstützt Ihre Beraterin beim Antrag; die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet zuhause statt.
Ein bewährter Einstieg ist übrigens die Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Tochter in den Urlaub fährt, übernimmt eine Betreuungskraft auf Zeit, finanziert aus dem Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Nach diesen Wochen wissen alle Beteiligten, ob das Modell für die Familie funktioniert, und können ohne Druck über die Fortsetzung entscheiden.
Der kürzeste Weg dorthin: der Schnell-Check oben auf dieser Seite, zwei Minuten, kostenlos, unverbindlich.
Alles Weitere übernimmt Ihre Beraterin, vom Fördermittel-Check bis zur organisierten Anreise der Betreuungskraft.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Rückmeldung von Ihrer Beraterin
Bild KI-generiertLegal & geprüftMedizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf der ambulante Pflegedienst, beides lässt sich kombinieren. Auch Ehepaare können gemeinsam versorgt werden.
Der kostenlose Hausbesuch gibt eine ehrliche Antwort, ohne jede Verpflichtung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos bei Ihnen vor Ort.
Das Beratungsgebiet umfasst Schwalbach am Taunus (PLZ 65824) und Sulzbach (PLZ 65843) sowie die Nachbarorte Eschborn, Bad Soden, Kelkheim, Liederbach und die Frankfurter Weststadtteile.
65824 Schwalbach · 65843 Sulzbach · 65760 Eschborn · 65812 Bad Soden · 65835 Liederbach · 65929–65936 Frankfurt-West
Die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Betreuungsumfang und Wohnsituation. Vorab erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, plus kostenlose Beratung zu allen Zuschüssen.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und gesetzlich geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Bis zu 4.000 € jährlich sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation, dazu Kochen, Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege bleibt examinierten Fachkräften vorbehalten.
Das Rotationssystem sieht in der Regel alle sechs bis acht Wochen eine eingearbeitete Wechselkraft vor; bei kurzfristigen Ausfällen wird zügig für Ersatz gesorgt.
Ja, die gemeinsame Betreuung von Ehepaaren ist möglich und wird bei Auswahl der Kraft und im Kostenplan von Anfang an berücksichtigt.
Meist ja: Nötig sind ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank sowie Zugang zu Bad, Küche und Internet. Ob es bei Ihnen passt, klärt der kostenlose Hausbesuch.
Ja, Eschborn, Bad Soden, Kelkheim, Liederbach, die Frankfurter Weststadtteile und der gesamte Vordertaunus gehören zum Beratungsgebiet.