Seit 2010 vermittelt Brinkmann qualifizierte Betreuungskräfte aus Osteuropa, rechtssicher über das EU-Entsendemodell. Susanne Schneider berät Sie persönlich in Frankfurt und im Taunus.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Antwort von Ihrer Beraterin vor Ort
Die sogenannte 24-Stunden-Pflege durch polnische und osteuropäische Betreuungskräfte ist in Deutschland zu einer tragenden Säule der häuslichen Versorgung geworden, und das aus nachvollziehbaren Gründen: Erst sie macht die Betreuung in den eigenen vier Wänden für viele Familien finanzierbar, und sie verbindet verlässliche Unterstützung mit echter Zugewandtheit über den ganzen Tag.
Ein Großteil der vermittelten Kräfte hat jahrelange Erfahrung in der Seniorenbetreuung, häufig aus etlichen Einsätzen in deutschen Haushalten. Sie übernehmen Grundpflege, Haushalt und Alltagsbegleitung, und werden dabei oft zu vertrauten Begleitern, die spürbar mehr geben als eine reine Dienstleistung.
Die Betreuungskräfte sind bei einem europäischen Partnerunternehmen fest angestellt und werden von dort nach Deutschland entsandt. Das bedeutet: Sozialversicherung im Heimatland, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung, dazu vertraglich geregelte Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Für Ihre Familie heißt das rechtliche Sicherheit ohne Arbeitgeberpflichten, Sie schließen den Vertrag mit dem Dienstleister, nicht mit der Betreuungskraft selbst.
Damit das Miteinander im Haushalt gelingt, braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank sowie Zugang zu Bad, Küche und Internet, schließlich wird Ihr Zuhause für Wochen auch ihres. Klare Absprachen zu Aufgaben, Freizeit und Gewohnheiten, am besten schon im Beratungsgespräch vorbereitet, legen die Basis für ein gutes Verhältnis. Die Erfahrung zeigt: Wo die Chemie stimmt, entsteht oft eine Verbindung, die über Jahre und viele Einsätze hält.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
Bild KI-generiertBild KI-generiertGeprüft & sozialversichertSie entscheiden auf Basis aussagekräftiger Vorschläge, und Susanne Schneider bleibt auch nach dem Start Ihre Ansprechpartnerin vor Ort.
Der kostenlose Schnell-Check klärt es, mit ehrlicher Einschätzung Ihrer Beraterin.
Eine Betreuungskraft bleibt in der Regel sechs bis acht Wochen im Haushalt, dann übernimmt eine eingearbeitete Wechselkraft. Viele Familien arbeiten dauerhaft mit zwei vertrauten Kräften im Wechsel, so bleibt die Versorgung auch bei Urlaub oder Krankheit stabil.
Übergaben werden organisiert, Informationen zu Gewohnheiten und Bedürfnissen weitergegeben.
Bewährte Kräfte kommen auf Wunsch wieder, über Monate entsteht ein festes Team.
Fällt eine Kraft kurzfristig aus, wird zügig für Ersatz gesorgt, die Versorgung reißt nicht ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Susanne Schneider betreut Familien in Frankfurt am Main und im Taunus, von Bad Homburg über Oberursel, Kronberg und Königstein bis Bad Vilbel, Friedrichsdorf und in die westlichen Vororte. Beratung bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder im Büro in Oberursel.
Die Kosten hängen von Pflegegrad, Aufgabenumfang und Wohnsituation und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft ab. Sie erhalten vorab einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, inklusive kostenloser Beratung zu den Zuschüssen der Pflegekasse.
Ja. Die Betreuungskräfte sind bei einem europäischen Partnerunternehmen angestellt und werden nach dem EU-Entsendemodell entsandt: sozialversichert im Heimatland, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung, mit geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Ihre Familie übernimmt keine Arbeitgeberpflichten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, plus bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich (§ 35a EStG).
Die Sprachkenntnisse werden von der Personalabteilung geprüft und im Vorschlag ausgewiesen, so wissen Sie vor der Entscheidung, welches Niveau Sie erwarten können. Im Beratungsgespräch klären Sie, wie wichtig Sprache in Ihrer Situation ist.
In der Regel alle sechs bis acht Wochen im Rotationssystem, mit organisierter Übergabe. Bewährte Kräfte kommen auf Wunsch wieder, sodass sich ein festes, vertrautes Team einspielt.
Das Rotationssystem fängt planbare Wechsel ab. Bei kurzfristigen Ausfällen wird für Ersatz gesorgt, damit die Versorgung Ihres Angehörigen nicht abreißt.
Ja, die Betreuung von Ehepaaren oder zwei Personen im selben Haushalt ist möglich und wird bei der Auswahl der Kraft und im Kostenplan von Beginn an berücksichtigt.
Ja, das gesamte Frankfurter Stadtgebiet gehört zum Beratungsgebiet, ebenso der Vordertaunus von Bad Homburg bis Königstein. Die Beratung findet gern bei Ihnen zu Hause statt.
Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie zügig geprüfte Vorschläge; Anreise und Start werden komplett organisiert. In dringenden Fällen wird die Vermittlung priorisiert.