Ob Kernstadt, Kolbermoor, Bad Aibling oder Stephanskirchen: Anton Hroß vermittelt geprüfte Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben, persönlich beraten, im ganzen Inntal.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ persönliche Rückmeldung von Anton Hroß
Wer in Rosenheim lebt, hat sich seinen Platz meist bewusst ausgesucht: die Stadt mit dem Max-Josefs-Platz und seinen Arkaden, das Inntal, die Berge am Horizont. Im Alter wird dieser Platz erst recht unverzichtbar, und trotzdem stellt sich irgendwann die Frage, wie es allein weitergehen soll. Die Antwort muss nicht der Auszug sein: Mit der 24-Stunden-Pflege zieht die Unterstützung ein, statt dass der Mensch auszieht.
Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Kochen und Haushalt, begleitet zum Arzt oder auf den Wochenmarkt und ist auch nachts im Haus. Das gilt für die Kernstadt ebenso wie für Kolbermoor, Bad Aibling, Stephanskirchen, Raubling und die Gemeinden ringsum.
Anders als in Einrichtungen gibt es daheim keinen täglichen Personalwechsel: Eine Kraft kümmert sich um einen Menschen oder ein Ehepaar, kennt Gewohnheiten und Tagesform und schafft damit Sicherheit, Orientierung und emotionale Stabilität. Im Rotationssystem wechseln sich die Kräfte in der Regel alle sechs bis acht Wochen ab, mit organisierter Übergabe, sodass ein kleines vertrautes Team entsteht.
Wo der Bedarf noch klein ist, kann eine befristete Betreuung auf Zeit, etwa über die Verhinderungspflege, der Anfang sein. Wächst der Bedarf, wird nahtlos auf die Betreuungskraft im Haushalt umgestellt; Bedarfsanalyse und Ansprechpartner bleiben dieselben. Und verschlechtert sich der Zustand, prüft Anton Hroß mit Ihnen die Höherstufung des Pflegegrads, damit die Kassenleistungen mitwachsen.
Typische Situationen aus der Rosenheimer Beratungspraxis: die Mutter im Haus am Hang, die die Treppen nicht mehr sicher schafft; das Ehepaar, das partout nicht getrennt werden will; die Tochter, die neben dem Beruf seit Monaten pflegt und selbst an ihre Grenze kommt. Für all das gibt es Lösungen, vom tageweisen Einstieg bis zur Rundum-Betreuung, und immer mit einem klaren Kostenvoranschlag vorab.
Was alle Fälle verbindet: Am Anfang steht das ehrliche Gespräch, kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Denn nur eine Lösung, die wirklich zur Familie passt, hält auch über Jahre.
Hinterlassen Sie einfach Ihre Nummer, Anton Hroß ruft Sie gerne zurück und nimmt sich Zeit für Ihre Situation, ob am Telefon oder direkt bei Ihnen im Inntal.
Von der ersten Frage bis zur laufenden Betreuung bleibt dabei eines konstant: ein fester Ansprechpartner, der die Region kennt.
Wir rufen Sie gerne zurück.
Jetzt anfragenKundenberaterin: Petra Ehbauer
Bild KI-generiertFamilien entlastetDie ehrliche Einschätzung gibt es kostenlos, bei Ihnen daheim.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos bei Ihnen in Rosenheim.
Das Beratungsgebiet umfasst Rosenheim sowie Kolbermoor, Bad Aibling, Stephanskirchen, Raubling und viele weitere Gemeinden im Inntal und Alpenvorland, bis hinüber zum Chiemsee.
83022 · 83024 · 83026 Rosenheim · 83059 Kolbermoor · 83043 Bad Aibling · 83071 Stephanskirchen · 83064 Raubling, vollständige Liste auf der Beraterseite.
In der Regel 2.700–3.200 € monatlich, je nach Betreuungsbedarf; nach Abzug der Zuschüsse bleibt häufig ein Eigenanteil von 1.550–2.200 €. Vorab gibt es den Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Bis zu 4.000 € jährlich sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation, dazu Kochen, Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege läuft ergänzend über den ambulanten Dienst.
Das Rotationssystem sieht in der Regel alle sechs bis acht Wochen eine eingearbeitete Wechselkraft vor; bei kurzfristigen Ausfällen wird zügig für Ersatz gesorgt.
Ja, die Betreuung von zwei Personen im selben Haushalt ist möglich und wird bei Auswahl und Kostenvoranschlag von Anfang an berücksichtigt.
Ja, ins gesamte Inntal, Anton Hroß kommt zu Ihnen nach Hause, alternativ telefonisch mit Rückruf unter 0173 - 853 43 26.
Ja, das Einzugsgebiet reicht von Rosenheim über das Inntal bis zum Chiemsee und weit ins Alpenvorland hinein.