Ob Stadtplatz, Waldkraiburg, Ampfing oder Neumarkt-Sankt Veit: Anton Hroß vermittelt geprüfte Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben, für die ganze Region Inn-Salzach.
Der Stadtplatz mit seinen Lauben, der Inn vor der Tür, die Dörfer des Landkreises von Ampfing bis Neumarkt-Sankt Veit: Die Region Mühldorf ist Heimat im besten Sinn, bodenständig, verwurzelt, überschaubar. Wenn das Alter Unterstützung nötig macht, wollen die wenigsten hier weg. Mit der 24-Stunden-Pflege müssen sie es auch nicht: Eine geprüfte Betreuungskraft zieht mit in den Haushalt ein und trägt den Alltag mit.
Grundpflege am Morgen, das gewohnte Mittagessen, der Einkauf am Stadtplatz, abends Gesellschaft beim Kartenspiel, und nachts die Sicherheit, dass jemand im Haus ist. Für die Familie, ob sie in Waldkraiburg wohnt oder weiter weg: spürbare Entlastung und ein fester Draht zu einer Kraft, die täglich vor Ort ist.
Auch im Landkreis Mühldorf stehen Familien irgendwann vor der Entscheidung zwischen Einrichtung und Zuhause. Die ehrliche Antwort hängt am Bedarf: Für Grundpflege, Haushalt und Betreuung ist das Zuhause meist die menschlichere Lösung, eine feste Bezugsperson statt Schichtdienst, das eigene Bett statt Doppelzimmer. Nur bei dauerhaft intensivem medizinischem Pflegebedarf rund um die Uhr ist die Einrichtung im Vorteil; auch das benennt die Beratung offen.
Häufiger Auslöser ist auch hier die Klinikentlassung: Wenn kein Kurzzeitpflege-Platz frei ist, kann die Betreuung im Haushalt schneller organisiert werden, in vielen Fällen werden innerhalb weniger Werktage passende Kräfte vorgeschlagen. Die Bedarfsanalyse läuft auf Wunsch parallel zum Klinikaufenthalt, sodass Ihr Angehöriger direkt in ein versorgtes Zuhause zurückkehrt. Finanzierbar über das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2.
Und wenn die Übergangslösung überzeugt, wird daraus nahtlos eine dauerhafte Betreuung, mit derselben Struktur, demselben Ansprechpartner und, wo möglich, derselben Kraft. So entsteht aus dem Notfall eine Versorgung mit Zukunft.
Zögern Sie nicht, früh anzurufen: Je mehr Vorlauf, desto größer die Auswahl an passenden Kräften, und desto ruhiger lässt sich alles vorbereiten.
Und ganz gleich, ob es am Ende die Dauerbetreuung, die Übergangslösung oder erst einmal nur die Beratung wird: Ihre Familie gewinnt in jedem Fall Klarheit, und die ist im Pflegefall oft das Wertvollste.
Der erste Schritt dauert zwei Minuten, alles Weitere geht gemeinsam.
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Wir rufen Sie gerne zurück.
Jetzt anfragenKundenberaterin: Petra Ehbauer
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ persönliche Rückmeldung von Anton Hroß
Bild KI-generiertBild KI-generiertMit Herz dabeiMedizinische Behandlungspflege übernimmt ergänzend der ambulante Pflegedienst, beides greift ineinander. Auch Ehepaare werden gemeinsam betreut.
Sprechen Sie mit Anton Hroß, kostenlos, ehrlich, unverbindlich.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos bei Ihnen in Mühldorf.
Das Beratungsgebiet umfasst Mühldorf am Inn sowie Waldkraiburg, Ampfing, Neumarkt-Sankt Veit und viele weitere Gemeinden der Region Inn-Salzach, bis hinüber nach Neuötting und Burghausen.
84453 Mühldorf am Inn · 84478 Waldkraiburg · 84539 Ampfing · 84494 Neumarkt-Sankt Veit, vollständige Liste auf der Beraterseite.
In der Regel 2.700–3.200 € monatlich, je nach Betreuungsbedarf; der Eigenanteil sinkt durch die Zuschüsse häufig auf 1.550–2.200 €. Vorab erhalten Sie den Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und gesetzlich geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Bis zu 4.000 € jährlich sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Wenn dauerhaft intensive medizinische Behandlungspflege rund um die Uhr nötig ist oder die Wohnsituation keine Betreuungskraft zulässt. Die Beratung benennt das offen, ergebnisoffen statt verkaufsorientiert.
Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft mit Bett, Tisch und Schrank sowie Zugang zu Bad, Küche und Internet, in den Häusern der Region meist vorhanden.
Das Rotationssystem sieht in der Regel alle sechs bis acht Wochen eine eingearbeitete Wechselkraft vor; bei kurzfristigen Ausfällen wird zügig für Ersatz gesorgt.
Ja, in die gesamte Region, Anton Hroß kommt zu Ihnen nach Hause, alternativ telefonisch mit Rückruf unter 0173 - 853 43 26.
Ja, die Region Inn-Salzach bis Neuötting, Burghausen und Altötting gehört zum Einzugsgebiet; die PLZ-Räume 845xx sind großflächig abgedeckt.