Der schnellste Weg zur 24 Stunden Pflege ist nur ein Anruf entfernt.
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Die Erst- und Zweitimpfungen gegen das Coronavirus werden jetzt ohne Priorisierungen oder Einschränkungen durchgeführt.
Durch eine Anpassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit Laut § 1 (4.) ist es nun auch Personen, die in Deutschland beschäftigt sind, möglich, sich hier gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Allerdings wird diese Regelung in allen Kreisen und Städten der jeweiligen Bundesländer unterschiedlich umgesetzt.
Falls sich also eine Betreuungskraft, die aktuell in Deutschland eingesetzt ist, impfen lassen möchte, ist dies rechtlich möglich. Hierfür muss aber zunächst individuell beim Gesundheitsamt vor Ort geklärt werden, welche Möglichkeiten zur kostenlosen Impfung gegeben sind. In manchen Gegenden Deutschlands werden beispielsweise mobile Impfteams eingesetzt.
Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht, Ihre Ansprechpartner bei der Brinkmann Pflegevermittlung zu kontaktieren.
Mitte I Büro Oerlinghausen
Marzena Brinkmann
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33813 Oerlinghausen
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