Betreuungskräfte für die 24 Stunden Pflege
  • geprüftes Personal
  • transparentes Modell
  • schnelle Personalvorschläge
  • unverbindliches Angebot
Jetzt zur Anfrage

COVID 19-Impfung für 24 Stunden Betreuungskräfte möglich?

[Stand 05.11.2021]
Ansicht eines Corona-VirusCOVID 19-Impfung für Betreuungskräfte rechtlich möglich

Die Erst- und Zweitimpfungen gegen das Coronavirus werden jetzt ohne Priorisierungen oder Einschränkungen durchgeführt. 

Durch eine Anpassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit Laut § 1 (4.) ist es nun auch Personen, die in Deutschland beschäftigt sind, möglich, sich hier gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Allerdings wird diese Regelung in allen Kreisen und Städten der jeweiligen Bundesländer unterschiedlich umgesetzt. 
Falls sich also eine Betreuungskraft, die aktuell in Deutschland eingesetzt ist, impfen lassen möchte, ist dies rechtlich möglich. Hierfür muss aber zunächst individuell beim Gesundheitsamt vor Ort geklärt werden, welche Möglichkeiten zur kostenlosen Impfung gegeben sind. In manchen Gegenden Deutschlands werden beispielsweise mobile Impfteams eingesetzt. 

Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht, Ihre Ansprechpartner bei der Brinkmann Pflegevermittlung zu kontaktieren.


 

Marzena Brinkmann

Mitte I Büro Oerlinghausen
Marzena Brinkmann
Ravensberger Str. 9
33813 Oerlinghausen
Telefon: 05202 - 70 30 300

Zur Standortseite »

Von Stiftung Warentest 2017 getestet


[ Zurück ]