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Pflegebedürftige können zur Finanzierung der häuslichen Pflege und Betreuung nach dem Gesetz umfangreiche Leistungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Beantragung dieser Finanz- und Sachzuwendungen ist die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in einem Pflegegrad. Festgelegt wird der entsprechende Pflegegrad durch einen Gutachter. Diese kommen vom MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (gesetzlich versichert), oder von Medicproof, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung.
Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob und welchen Anspruch Sie auf Leistungen der Pflegekasse haben, bieten wir seit kurzem auf unserer Webseite einen kostenlosen Pflegegradrechner an. Nach Eingabe relevanter Daten erhalten Sie als Ergebnis einen der fünf Pflegegrade. Dieses können Sie auch als PDF-Datei sichern, so dass es auch online unabhängig abrufbar ist.
Folgende Bereiche im Rahmen des Alltags werden zur Berechnung des Pflegegrades abgefragt:
Auch wenn das Ergebnis direkt ausgegeben wird, dient es lediglich zur Orientierung von Angehörigen und Pflegebedürftigen. Es kann gut sein, dass das ausgegebene Ergebnis nicht exakt der Einstufung des Medizinischen Dienstes entspricht.
Sehr wichtig hierbei: Nur das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen bzw. Medicproof, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung ist bindend für die Erteilung eines Pflegegrades.
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