Was ist das A1-Formular und was sagt dieses aus?

Das A1-Formular ist ein von der Sozialversicherungsanstalt des Heimatlandes ausgestelltes, persönliches Dokument für das entsendende Unternehmen und die einzelne Betreuungskraft.

Dieses Formular ist auf die Betreuungskraft persönlich ausgestellt und enthält alle wichtigen Personalien und zeigt auf, dass die einzelne Betreuungskraft für eine Tätigkeit im Ausland an einem bestimmten Ort (genaue Adresse) von einem entsendenden Unternehmen (ausländischer Dienstleister) für einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Tätigkeit erbringt.

Damit zeigt die Sozialversicherungsanstalt auf, dass

 

  1. die Voraussetzungen für die Entsendung dieser Betreuungskraft gegeben ist (Vorversicherungszeit, Entsendebedingungen nach Art 12 oder Art 13 und weiteres)
     
  2. das Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge schuldet
     
  3. für die Betreuungskraft die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden.

 

Das Dokument ist somit ein persönliches Dokument, welches der Betreuungskraft nach erfolgter Ausstellung der entsprechenden Behörde vom Unternehmen zugesandt wird. Der Zeitraum zwischen Beantragung und Ausstellung kann mehrere Wochen dauern. Dies bedeutet, dass bei einem kurzfristig anberaumten Arbeitseinsatz das Dokument der Betreuungskraft erst später zugeht. Dies bedeutet aber nicht, dass die Betreuungskraft nicht versichert ist. Die Betreuungskräfte, die über uns vermittelt werden, sind immer sozialversichert. Der Bearbeitungszeitraum schwankt sehr stark, je nachdem bei welcher lokalen Behörde (Sitz des entsendenden Unternehmens) diese beantragt wird. Gerne können wir Ihnen für die Zwischenzeit eine Bestätigung des Partnerunternehmens ausstellen lassen, aus der hervorgeht, dass die Beantragung des A1-Formulars erfolgt ist.

Das Vorlegen der A1-Formulars setzt auch, da es sich um ein persönliches Dokument der Betreuungskraft handelt, das Einverständnis der entsprechenden Kraft voraus. Dies ist kein Automatismus, da aus Datenschutzgründen erst eine explizite Einwilligung der entsprechenden Person erfolgen muss.

 

Wir stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf - Sie können dazu gern unser allgemeines Formular verwenden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen und wenden Sie sich im Zweifel in allen Fragen hierzu an einen sachkundigen Rechtsanwalt.

Marzena Brinkmann

Mitte I Büro Oerlinghausen
Marzena Brinkmann
Ravensberger Str. 9
33813 Oerlinghausen
Telefon: 05202 - 70 30 300

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