Die Brinkmann Pflegevermittlung steht für die Vermittlung kompetenter Pflege- und Betreuungskräfte, Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Umgangssprachlich wird die BihG auch als 24 Stunden Pflege bezeichnet. Zu Beginn steht eine umfassende und individuelle Beratung sowie eine ausführliche Bedarfsanalyse. Anhand dieser wählen wir dann eine Pflege- und Betreuungskraft für Sie aus. Uns ist wichtig, dass deren Profil zu Ihrem tatsächlichen Pflegebedarf passt. Erst, wenn wir das eingehend geprüft haben, erhalten Sie von uns alle Informationen zur Pflege- und Betreuungskraft.
Des Weiteren berät Sie die Brinkmann Pflegevermittlung bei allen Fragen rund um die Betreuungsform, die Koordination der Betreuungskraft, bei der Vertragsunterzeichnung, bei der Klärung der Kosten und der Möglichkeit der Refinanzierung der 24 Stunden Pflege. Sobald die Betreuungskraft angekommen ist, stehen wir Ihnen weiterhin vor Ort zuverlässig und kompetent zur Seite.
Sie möchten wissen, inwieweit die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft auch die Seniorenbetreuung und die Altenpflege abdeckt? Wir informieren Sie gern darüber. Alle Fragen zur polnischen Pflegekraft beantworten wir Ihnen gern.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wie beraten Sie gern individuell und ganz unverbindlich. Egal ob bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder in unserem Büro in der Lokalvertretung Lüdenscheid - wir sind für Sie da!
Weitere Termine außerhalb der regulären Geschäftszeiten, gern nach Vereinbarung!
Dank des medizinischen Fortschritts unserer Zeit werden die Deutschen immer älter. Lag die durchschnittliche Lebenserwartung vor zehn Jahren noch bei 76 Jahren, beträgt sie heute knapp 81 Jahre. Vor allem die Zahl der Menschen mit sehr hohem Alter steigt. Viele von ihnen sind dennoch ausgesprochen fit und leben weitestgehend selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld. Dennoch benötigen viele betagte Menschen Sicherheit - im Alltag, ihrem Haushalt oder bei der Grundpflege. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim würde diese vergleichbar überschaubare Notwendigkeit der Unterstützung aber nicht rechtfertigen. Also setzen über 250.000 – 300.000 deutsche Haushalte schon jetzt auf eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Die Brinkmann Pflegevermittlung hat sich auf die Vermittlung solcher Betreuungskräfte im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) spezialisiert. Umgangssprachlich wird diese Betreuungsform auch als 24 Stunden Pflege bezeichnet.
Sie ermöglicht Pflegebedürftigen eine individuelle und intensive Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden. Gerade für die Erhaltung der eigenen Selbstständigkeit ist das ein wichtiger Faktor. Die Pflege- und Betreuungskraft kann sich dank dieser Situation auf die Förderung und Erhaltung dieser Eigenständigkeit konzentrieren, denn in seiner gewohnten Umgebung bewegt sich ein Pflegebedürftiger wesentlich selbstsicherer. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich ebenso in die Betreuung einzubringen und nicht eigenverantwortlich zuständig zu sein. So werden Belastungen und Stress vermieden.
Abhängig davon, welcher Pflegeaufwand bzw Pflegegrad vorliegt, erstellen die Berater vor Ort gemeinsam mit Ihnen eine Bedarfsanalyse. Sie entscheiden dann, welche Anforderungen Sie an eine Pflege- und Betreuungskraft haben. Mit diesem Anforderungsprofil machen wir uns auf die Suche nach einer kompetenten Betreuungskraft, die Ihren Anforderungen entspricht. Dafür arbeiten wir mit Partneragenturen im osteuropäischen Ausland zusammen. Über deren Auswahlkriterien und ihre Bewertungsqualität überzeugen wir uns regelmäßig. So können wir sicherstellen, dass die Betreuungskräfte legal nach europäischen Richtlinien und Recht aus ihrer Heimat entsendet werden.
Sobald wir eine Pflegekraft für die 24 Stunden Pflege gefunden und diese hinsichtlich Ihrer Anforderungen überprüft haben, erhalten Sie von uns den entsprechenden Personalvorschlag. Erst, wenn Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind und alle Fragen zur Betreuung und den Kosten geklärt sind, schließen wir einen gültigen Betreuungsvertrag ab.