Stundenweise Seniorenbetreuung: Unterstützung bei der Alltagsbewältigung

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Im Alter sind alltägliche Dinge, wie Einkaufen gehen, Arztbesuche oder sonstige Haushaltstätigkeiten schwerer zu bewerkstelligen. Besonders nach dem Verlust des Partners oder engen Freundeskreis ist auch Einsamkeit ein bedeutender Faktor, mit dem Senioren zu kämpfen haben. Die Stundenweise Seniorenbetreuung bietet die Möglichkeit im Alltag Unterstützung zu erhalten und die Gesellschaft eines Menschen genießen zu können. Für pflegende Angehörige bietet diese Art der Betreuung ebenfalls die Option einer kleinen Auszeit.

Definition

Senioren erhalten für einige Stunden am Tag Unterstützung in der Bewältigung ihres Alltages, sowie Gesellschaft, um das Gefühl der Einsamkeit zu durchdringen. Wenn Familienangehörige oder Freunde und Nachbarn keine Zeit finden zu unterstützen, können auch sogenannte Alltagsbegleiter diese Aufgabe übernehmen. Die Senioren sollen am sozialen Leben teilhaben und ihren Möglichkeiten entsprechend in Tätigkeiten einbezogen werden.

 

Leistungen

Die Leistungen der stundenweise Seniorenbetreuung sind individuell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person anpassbar, dazu gehören:

  • Unterstützung bei der Bewältigung der Haushaltstätigkeiten

  • Begleitung zu Ärzten, Behörden, Gottesdiensten oder anderen Terminen

  • Gesellschaft leisten (auf die zu betreuende Person abgestimmte Tätigkeiten, die Freude bereiten: teilnahmsvolle Gespräche, gemeinsames Lesen oder Vorlesen, Kochen oder Backen, Bastelarbeiten, Fotoalben ansehen usw.)

  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten

  • Spaziergänge und Mobilisierung

  • Unterstützung bei der Grundpflege

  • Nachtbereitschaft / Nachtwache

  • Betreuung bei Demenz

Wichtig ist, darauf zu achten was für die zu betreuende Person förderlich ist und das Wohlbefinden steigert. Zudem muss die Chemie zwischen den Parteien stimmen, um Vertrauen aufbauen zu können.

 

Wie finde ich eine (stundenweise) Seniorenbetreuung?

Sowohl Ambulante Pflege- als auch Betreuungsdienste vermitteln Kräfte, die für eine stundenweise Betreuung eingesetzt werden können. Darüber hinaus gibt es auch selbständige Seniorenbetreuer, auch unter den Namen Alltagsbegleiter oder -helfer bekannt, die stundenweise zur Unterstützung engagiert werden können. Im besten Fall verfügen die Betreuungskräfte über Zusatzqualifikationen nach §43b (früher: §87b / SGB XI).

 

Betreuungskraft nach §43b (früher: §87b / SGB XI)

Betreuungskräfte nach §43b SGB XI werden zumeist in Pflegeeinrichtungen eingesetzt und ermöglichen eine zusätzliche individuelle Betreuung und Aktivierung der Bewohner. Darüber hinaus stehen sie als Gesprächspartner für alltägliche Sorgen oder interessante Themen zur Verfügung. Die zu betreuenden Personen sollen durch diese zusätzliche Art der Betreuung Vertrauen, Sicherheit und Orientierung erlangen.

Der Beruf des Alltagsbegleiters oder auch Seniorenbetreuers ist seit dem Jahre 2008 eine feste Größe im Bereich der Pflege. Die Qualifizierungsmaßnahme wird sowohl für Pflegekräfte als auch Quereinsteiger, wie zum Beispiel pflegende Angehörige, angeboten. In einem 160-Stunden umfassenden theoretischen Teil wird das Grundlagenwissen vermittelt:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der jeweiligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen der zu betreuenden Personen

  • Grundkenntnisse über diverse im Alter typische somatische und psychische Erkrankungen, wie Demenz und Diabetes oder degenerative Erkrankungen und deren Behandlungsmethoden

  • Grundkenntnisse der Pflege, Pflegedokumentation und Hygieneanforderungen

  • Einblicke in Ernährung und Hauswirtschaft

  • Das notwendige Verhalten bei einem Notfall

  • Erste Hilfe Kurs

Darüber hinaus muss ein zweiwöchiges Praktikum in einer Senioreneinrichtung absolviert werden, um das Gelernte praktisch anzuwenden und vertiefen zu können. Die Kernaufgabe dieser Zusatzqualifikation liegt in der Kommunikation und Beschäftigung mit den Senioren und nicht in pflegerischen Tätigkeiten.

 

Zudem entstehen immer mehr private oder kommunal geförderte Projekte – sogenannte niederschwellige Betreuungsgruppen. Unter Anleitung einer Fachkraft kümmern sich ehrenamtlich arbeitende Helfer in wöchentlich stattfindenden Gruppensitzungen um Demenzkranke.

Besonders Senioren, die unter Demenz leiden brauchen Unterstützung und Anleitung im Alltag. Wenn die zeitliche und räumliche Orientierung nachlässt, kann eine stundenweise Betreuung den Betroffenen wieder Sicherheit im Alltag geben.
 

Kosten

Die Kosten für diese Art der Betreuung variieren stark. Ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste, sowie selbständige Betreuer erheben zumeist Pauschalpreise für eine Betreuungsstunde (circa 15 bis 30€). Manche Anbieter berechnen zusätzlich Fahrtkosten oder Zusatzkosten für bestimmte Tätigkeiten.

Die Kosten für diese Leistungen müssen, sofern kein Pflegegrad vorliegt, selbst getragen werden.

Ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen (§45b SGB XI). Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten monatlich 125 Euro für besagte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann nicht anderweitig eingesetzt werden.